Digitalisierung ist eine der Schlüsselfaktoren für eine wettbewerbsfähige Zukunft in Deutschland. Die Große Koalition misst ihr bis Ende 2021 immer mehr Bedeutung bei. Sie hat eine Digitalstrategie beschlossen. Das neue Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und FDP hat darüber hinaus beschlossen, die 2020er Jahre „zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen“ zu machen. Klar im Fokus stehen dabei Investitionen in „Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie Infrastruktur“. So lautet es im Koalitionsvertrag (PDF) „Mehr Fortschritt wagen“. Förderprogramme für die Digitalisierung werden auf ihrem starken Niveau noch stärker ausgebaut. Jeder, der sich mit der Digitalisierung im eigenen Bereich beschäftigt, sollte prüfen, welche Förderungen aktuell zur Verfügung stehen und wie sie gegebenenfalls in 2022 angepasst werden.

Die Digitalstrategie der alten Bundesregierung bis 2021 sah Förderungen in folgenden Bereichen vor:
• Digitale Kompetenz
• Infrastruktur und Ausstattung
• Innovationen und digitale Transformation
• Gesellschaft im digitalen Wandel
• Moderner Staat

Damit lassen sich Förderschwerpunkte definieren. Im Fokus der Förderprogramme für die Digitalisierung sind Schulungsprogramme für die Bevölkerung – von den Kindern und Jugendlichen bis hin zur Erwachsenenbildung. Ein zweiter Schwerpunkt ist mehr digitale Infrastruktur im öffentlichen Bereich und eine moderne (und digitale) Verwaltung. Die Digitalisierung der Wirtschaft wird schon traditionell massiv gefördert. Hier sind es vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe (KMUs), die in besonderem Maße profitieren. Dieser Trend wird sich auch in 2022 weiter fortsetzen.

Zahlreiche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt 460 Förderprogramme für die Digitalisierung auf. Darunter fallen Förderungen für Unternehmensneugründungen, Digitalisierungsprämien, diverse Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis hin zu Förderprogrammen für Beratungsleistungen. Ein Schwerpunkt in der Förderlandschaft ist das Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Dieses läuft seit dem September 2020 und ist auch im Jahr 2022 weiter vorgesehen. Insgesamt läuft das Programm bis Ende 2023. Hier werden kleine und mittelständische Betriebe bei ihren digitalen Investitionen und bei der Schulung ihrer Mitarbeiter besonders unterstützt.

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Mittelständische Unternehmen aller Branchen bei einer Betriebsgröße von 3 bis 499 Beschäftigte haben Anspruch auf den Zuschuss. Jeweils bis zu 50.000 Euro kann ein einzelnes Unternehmen als Zuschuss für die eigenen Maßnahmen bekommen. Doch eine Veränderung hält das Programm für 2022 bereit. Bislang wurden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen. Ab dem Jahr 2022 wird die Förderung auf 40 Prozent der Investitionssumme begrenzt. Unabhängig davon kann die Förderung durch Bonusprozentpunkte um bis zu 20 Prozent der Investitionssumme erhöht werden. Diese Bonusprozentpunkte werden angerechnet, wenn es sich bei den Investitionen um Maßnahmen für die IT-Sicherheit handelt. Ebenso können Unternehmen in strukturschwachen Regionen diese Bonuspunkte beantragen.

Ob eine weitergehende Digitalisierung des eigenen Betriebs möglich und notwendig ist, können externe Experten am besten beurteilen. Diese Beratungsleistungen werden über das Förderprogramm „go-digital“ übernommen. Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit höchstens 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz, beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro können sich eine/n solchen externen Berater für maximal 30 Tage über einen Zeitraum von einem halben Jahr buchen. Das Honorar dieser Experten wird dann zur Hälfte vom BMWi erstattet. Ursprünglich auf Sachsen und das Ruhrgebiet beschränkt, wird diese Förderung inzwischen bundesweit angewendet. Aktuell sind knapp 4.000 autorisierte Berater gelistet.

Bundesförderung und Landesförderung

Förderprogramme für die Digitalisierung hält jedoch nicht nur der Bund bereit. Besonders stark sind die Bundesländer mit ihren Fördertöpfen vertreten. Von den oben genannten 460 Förderungen finden sich 344 auf der jeweiligen Landesebene wieder. So existiert zum Beispiel in Rheinland-Pfalz das Programm „DigiBoost“. Hier werden Zuschüsse bis zur Höhe von 75 Prozent der Gesamtsumme gezahlt. Das Programm richtet sich ebenfalls an KMUs. Grundsätzlich sind die Fördervolumina auf Landesebene zwar geringer – die Zuwendungen fallen im Einzelfall jedoch höher aus als die aus den Fördertöpfen des Bundes.

Förderprogramm der Bundesregierung - aus dem Beitrag - Förderprogramme 2022 für die Digitalisierung in Deutschland
PDF – Digitalisierung gestalten – Umsetzungsstrategie der Bundesregierung

Auch für andere Organisationen bietet die Förderlandschaft zahlreiche Möglichkeiten. Beispielsweise existiert in Bayern der „Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“. Im Rahmen dieser Förderung stellt das Land Bayern über 1 Milliarde Euro für die Digitalisierung der Schulen bereit. Durch Richtlinienänderung vom Oktober 2021 wurde der Zugang zu dieser Förderung für Antragssteller noch einmal vereinfacht. So wurden unter anderem die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2022 und der Bewilligungszeitraum bis zum Mai 2024 verlängert.

Im Rahmen der Förderprogramme für die Digitalisierung sind auch „Exoten“ möglich, wie zum Beispiel stille Unternehmensbeteiligungen. Hier bieten Beteiligungsgesellschaften ihre Liquidität an, um Anschaffungskosten, Existenzgründungen, Wachstumsstrategien oder die Einführung neuer Produkte und Services zu unterstützten. Im Gegenzug erhalten diese solventen Beteiligungsgesellschaften das Anrecht auf die Beteiligung an zukünftigen Gewinnen.

Was ändert sich 2022?

Bestehende und neue Förderungen sind einem steten Wandel unterworfen. Schon im Jahr 2021 hat jedoch die Corona-Pandemie zu einer gewissen Sonderkonjunktur auch in diesem Bereich geführt. Zahlreiche Stützungsmaßnahmen sind beschlossen worden, um die Digitalisierung bestimmter Branchen zu forcieren. Das gilt insbesondere für den stationären Einzelhandel, der durch die langen Schließungszeiten gezwungen wurde, sich zu digitalisieren und auf den E-Commerce umzuschwenken. Bund und Länder haben die Bedingungen ändern. Das gilt insbesondere in Corona-Zeiten. Im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 können nun auch die Digitalisierungskosten übernommen werden.

Ein wesentlicher und aktuell laufender Verwaltungsprozess ist die Umsetzung des „Onlinezugangsgesetzes“ (OZG). Dieses verpflichtete Bund und Länder, ihre Dienstleistungen in der Verwaltung wo immer möglich bis Ende 2022 digital abzubilden. Dabei handelt es sich zwar um keine Förderung im klassischen Sinne. Sie führt jedoch zu einer Sonderkonjunktur für Serviceprovider, die die Verwaltungen vor Ort bei der Umsetzung unterstützen. Ergänzt wird dieses Vorhaben durch verkürzte Beschaffungsprozesse, um den nötigen Umbau auch fristgerecht bis Ende 2022 abbilden zu können.

Förderprogramme für die Digitalisierung haben sich dabei zusätzlich im „Windschatten“ der Corona-Hilfen weiter entwickelt. So hat das BMWi beschlossen, das gesamte Bündel an Maßnahmen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen zunächst bis Ende März 2022 zu verlängern. Das betrifft auch die „Überbrückungshilfe III Plus. Sie sorgt unter anderem dafür, dass mit der Maßnahme „RE-Start“ der Übergang vom Kurzarbeitergeld in die Vollzeitbeschäftigung durch eine Personalkostenpauschale unterstützt wird.

Neue Ampel-Koalition wird Förderprogramme für die Digitalisierung verändern

2022 wird zu Neuerungen bei Förderprogrammen für die Digitalisierung führen. Prinzipiell stehen alle politischen Maßnahmen und Vorhaben unter dem Prinzip der Diskontinuität. Damit kann die neue Bundesregierung, die von der alten Regierung getroffenen Maßnahmen wieder rückgängig machen. Das wird jedoch mit Sicherheit nicht zu einem „Weniger“ an Förderprogrammen für die Digitalisierung führen. Viel mehr wird im Koalitionsvertrag ein „Mehr“ und ein „Anders“ angekündigt.

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Die Digitalisierung in Deutschland wird zukünftig auf mehreren Schultern verteilt. Das Amt der bisherigen Staatsministerin für Digitalisierung als zentrale Stelle im Bundeskanzleramt wird abgeschafft. Digitalisierung wird also nicht zur „Chefsache“ und damit zu einem Projekt einer einzelnen Person oder eines begrenzten Personenkreises. Vielmehr wird Digitalisierung eine gesamtstaatliche Aufgabe, die auf allen politischen Ebenen und Fachbereichen umgesetzt werden soll. Der Maßnahmenmix im Bereich der Förderprogramme für die Digitalisierung wird zunehmen. Damit einher geht eine weiterhin starke Förderlandschaft für nichtstaatliche Organisationen, die Wirtschaft und Investitionen in eine digitale Infrastruktur.

Offene Standards für öffentliche Digitalprojekte

Insgesamt wird sich die Förderarchitektur und Kultur des Förderns ändern. In Deutschland existiert derzeit ein Bündel von mehr als 30 Förderorganisationen. Die Bandbreite reicht von den Ministerien auf Bundes- und Landesebene bis hin zu den beauftragten Projektträgern, wie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) oder dem Verband Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). Dieser Mix von Zuständigkeiten wird bei bestehenden Fördermaßnahmen zwar bestehen bleiben. Der Koalitionsvertrag spricht jedoch auch von einem „umfassenden digitalen Aufbruch“. Dazu sollen die Kompetenzen neu geordnet und gebündelt werden. Ebenso wird ein zusätzliches Digitalbudget eingeführt. Damit werden die Förderprogramme für die Digitalisierung neu ausgerichtet. Neue Förderschwerpunkte sind: digitale Souveränität und gesellschaftliche Teilhabe. Daher geht es im Jahr 2022 nicht mehr nur darum, Effizienzpotentiale mit der Digitalisierung zu heben. Es wird auch eine neue demokratische Teilhabe durch Digitalisierung ermöglicht. Der digitale Staat, seine digitalen Leistungen und die digitalen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitsprache stehen für die neue Regierung im Fokus. Dazu wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) stärker finanziert werden. Ebenso sind eine Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund vorgesehen. Dazu soll die föderale IT-Kooperation (FITKO) mit einem mehrjährigen Globalbudget ausgestattet werden. Nicht zuletzt legt der Koalitionsvertrag für 2022 fest: „Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Sowohl für Fördermittelempfänger wie auch Dienstleister im öffentlichen Bereich ändert sich bei der Digitalisierung also vieles in 2022. Dabei wird die Digitalisierung finanziell weiterhin stark gefördert. Bei den Zuständigkeiten und den Bewertungskriterien der Fördermaßnahmen wird in 2022 so manche Veränderung stattfinden.