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Nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich nahe Angehörige um verschiedenste Dinge kümmern. Neben dem Erbschein und die Sterbeurkunde spielt die digitale Nachlassverwaltung eine immer größere Rolle. Neben klassischen Aufgaben und Tätigkeiten, wie z. B. die Haushaltsauflösung Hamburg oder Bremen zu engagieren, müssen Sie sich auch um die digitalen Informationen des Verstorbenen kümmern.

Im digitalen Zeitalter werden die Aufgaben immer komplexer. Beim digitalen Nachlass müssen Angehörige auch entscheiden, was mit den Profilen und Inhalten in den sozialen Medien passiert. Sie müssen sich auch um das Testament, Abmeldungen und Vertragskündigungen kümmern. Manche Online-Websites und Portale sind kostenpflichtig und haben eine mehrjährige Laufzeit. Ein Todesfall ist jedoch ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

E-Mail-Verwaltung

Wichtige Informationen über die verschiedenen Auftritte in den sozialen Medien oder Mitgliedschaften erhalten Angehörige im E-Mail-Account des Verstorbenen. Hier finden Sie Informationen zu Mitgliedschaften, Abonnements oder Rechnungen. Für die digitale Nachlassverwaltung müssen Sie sich jedoch Zugang zum E-Mail-Account und anderen Konten verschaffen.

In der heutigen Zeit spielt die Digitalisierung eine immer größere Rolle im Alltag. Es werden verschiedene Messenger-Dienste, soziale Medien und andere digitale Kommunikationsplattformen verwendet. Zudem sind Wearables (Fitness-Armband) und Smart Home sehr gefragt. Die Menge an digitalen Informationen nimmt rasant zu. Nach dem Tod verbleiben alle gespeicherten Daten bei den Plattformen und Anbietern.
Sie selbst können bereits Vorkehrungen treffen. Dokumentieren Sie Ihre Daten inklusive Passwörter, damit Angehörige einfacher auf Ihre Konten und Profile zugreifen können. Sie können auch in einem digitalen Nachlass festlegen, was mit den Inhalten auf den sozialen Medien passiert. Im Folgenden wird die digitale Nachlassverwaltung näher beschrieben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

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Durch die Digitalisierung sind die Menschen vermehrt online aktiv. Neben den Profilen bleiben Chats, Blogs und Kommentare im Netz. Beim digitalen Nachlass handelt es sich um alle Informationen, Bilder und Posts eines Verstorbenen. Viele Angehörige wissen nicht, was mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen geschehen soll. Facebook hat über zwei Milliarden User und im Durchschnitt hat jeder User über 100 Fotos und Posts hochgeladen.

Zum digitalen Nachlass gehören auch Dateien, Präsentationen, Audiodateien, Videos, Bilder und Dokumente auf verschiedenen Geräten. Zudem müssen sich Angehörige um einen Blog, Online-Shop oder Internet-Auftritt kümmern. Im Laufe der Jahre hat sich die Person Texte, Filme, Musik oder andere Urheberrechte an Bild, Wort und Musik gekauft. Ein weiterer Bereich sind Bezahlkonten auf eBay, Amazon, PayPal und dem Online-Banking.

Welche Aufgaben fallen an?

Bei der digitalen Nachlassverwaltung fallen unterschiedliche Aufgaben an. Viele Angehörige sind der Meinung, dass die Informationen in den sozialen Medien von der Plattform gelöscht werden. Die User müssen selbst bestimmen, was im Todesfall mit dem eigenen Profil geschieht. Manche Personen entscheiden sich, das Profil zu löschen und andere möchten Freunden und Verwandten die Möglichkeit geben, das Profil aus Andenken fortzuführen. Ein Social Media Konto kann in einen Gedenkzustand gesetzt werden.

Digitale Vollmacht

In einer digitalen Vollmacht (PDF) können Verstorbene Personen bestimmen, die sich um ihren digitalen Nachlass kümmern. In der Vollmacht sollten die Angehörigen alle relevanten Informationen für die sozialen Medien und Konten finden. Die in der Vollmacht erwähnten Personen können dann die Social-Media Konten und andere Profile im Namen des Verstorbenen löschen oder weiterführen. Erben können Rechnungen über den E-Mail-Account begleichen oder Abonnements kündigen. In einer digitalen Vollmacht müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum des Verstorbenen (Vollmachtgeber) und den Angehörigen (Bevollmächtigte) angegeben werden.

Vertragskündigungen und Abmeldungen

Im Todesfall werden die Verträge und Abonnements eines Verstorbenen auf nahe Verwandte und Angehörige übertragen. Die Angehörigen müssen dann die Verträge weiterführen und bezahlen. Viele Abonnements und Verträge können im Todesfall jedoch gekündigt werden. Allerdings kommt viel Papierkram auf die Angehörigen zu.

Soziale Netzwerke

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Jedes soziale Netzwerk hat bestimmte Nachlass-Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen. Bei Facebook haben User die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu hinterlegen, der sich dann um den digitalen Nachlass kümmert. Angehörige haben auch die Möglichkeit, eine Gedenkseite einzurichten. Natürlich kann das Profil von den Angehörigen auch gelöscht werden.

Beim Google-Konto können mehrere Nachlassverwalter benannt werden (Konto-Inaktivitäts-Manager). Im Todesfall erhalten die genannten Personen Zugriff auf das Google-Konto. Falls es auf einem sozialen Netzwerk keine genauen Regelungen gibt, können sich Angehörige auch schriftlich an den jeweiligen Dienst wenden. Meistens müssen Todesanzeige und Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Tipps für die Nachlassverwaltung

Die digitale Nachlassverwaltung gibt es einige Tipps, die Sie beachten können.
Jede Person kann einen digitalen Nachlass schreiben, in dem alle wichtigen Punkte erwähnt werden. Der digitale Nachlass ist quasi ein Teil Ihres Testaments. Im digitalen Nachlass können Bevollmächtigte und Erben bestimmt werden. Das Praktische ist, dass Sie die verschiedenen Online-Accounts auf mehrere Personen aufteilen können.

Ihr Partner erhält Zugriff auf Ihre E-Mail-Accounts und kann Rechnungen und Abonnements verwalten und kündigen. Enge Freunde erhalten auch Zugriff auf die Social-Media Plattformen. Bei der Erstellung eines digitalen Nachlasses muss auf die Formulierungen geachtet werden. Es müssen genaue Angaben zu den Personen und den Social-Media Accounts gemacht werden. Bei Fragen können Sie sich auch an einen Nachlassverwalter wenden, der für die Verwaltung und die gerechte Aufteilung zuständig ist.

Im digitalen Nachlass können auch Angaben über bestehende Verträge gemacht werden und welche Abonnements nicht mehr weitergeführt werden sollen. Es ist wichtig, dass alle bevollmächtigten Personen über die Vollmacht informiert werden. Im digitalen Nachlass können auch alle personenbezogenen Bilder, Abonnements, Verträge, Daten und wichtige Informationen aufgeführt werden.

Digitalen Nachlass frühzeitig regeln

Jeder sollte seinen digitalen Nachlass rechtzeitig regeln. Durch den Nachlass nehmen Sie Ihren Angehörigen und Erben viel Arbeit ab. Der wichtigste Teil des digitalen Nachlasses ist der Schutz der Accounts und Profile. Es sollten die wichtigsten Passwörter für das Online-Banking, den E-Mail-Account, Social-Media Konten, PayPal und Amazon für die Bevollmächtigten hinterlegt werden.

Ohne ein passendes Passwort müssen sich Angehörige als Erstes Zugang zu den Konten und Profilen verschaffen. Die Passwörter können auf einem USB-Stick oder auf dem Rechner verschlüsselt gespeichert werden. Mittlerweile gibt es auch einen Passwortmanager, in dem alle relevanten Informationen gespeichert werden können. Die bevollmächtigte Person bekommt dann das Master-Passwort und kann auf den Passwortmanager zugreifen.

Wer kann helfen?

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Sie können sich auch an einen Nachlassverwalter wenden. Manche Erben und Angehörige haben in der schweren Zeit nach dem Tod nicht den Kopf frei, um sich um den digitalen Nachlass des Verstorbenen zu kümmern. In diesem Fall sollten Sie in Ihrer Nähe nach einem Nachlassverwalter suchen. Nachlassdienste sind Experten auf dem Gebiet und können Ihnen bei der digitalen Nachlassverwaltung behilflich sein. Immer mehr Bestattungsunternehmen reagieren auch auf den digitalen Wandel und bieten den Kunden digitale Nachlassverwaltung an. Passende Nachlassdienste können Sie im Netz in Ihrer Nähe finden. Auf der Homepage des Nachlassdienstes finden Sie die wichtigsten Informationen über die Leistungen und die Qualifikationen.

Was kann jeder selbst tun?

Jeder kann etwas für die Angehörigen tun und den digitalen Nachlass für das Erbe frühzeitig regeln. Es gibt verschiedene Vorkehrungen, die Sie selbst treffen können. Sie können einer bestimmten Person die Vollmacht für den digitalen Nachlass gewähren. Diese Person wird als Nachlassverwalter (Vollstrecker) bezeichnet. Im Netz finden Sie die passenden Vorlagen, um eine passende Vollmacht ausstellen zu können. Die Vollmacht muss Angaben über die bevollmächtigte Person, das Datum und eine Unterschrift von Ihnen enthalten. Accounts, Profile und die Zugangsdaten können Sie in tabellarischer Form angeben.

Es ist wichtig, die Liste regelmäßig zu aktualisieren. Im digitalen Nachlass können Sie festlegen, was mit Ihren Daten, dem Tablet, dem Smartphone und mit dem Laptop geschehen soll. Für das Online-Banking benötigt die bevollmächtigte Person eine Bankvollmacht, damit in Ihrem Namen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Zudem sollten Sie einen Ordner anlegen, in dem Angehörige und Erben alle wichtigen Daten über Kontodaten, Verträge, Abonnements und Mitgliedschaften finden. So haben Ihre Angehörigen mehr Zeit, um zu trauern und müssen sich nicht um alles kümmern.